Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
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Mit großem Tamtam wurden die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen Ende Januar in Betrieb genommen. Sie sollen gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten auf Termine beim Spezialisten ersparen und damit die Kluft zur privatärztlichen Versorgung ein Stück weit schließen.
Die Resonanz seitens der Kassenpatienten ist allerdings mau. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Servicestellen in den ersten Wochen durchschnittlich nur jeweils rund 1.000 Mal in Anspruch genommen. Damit sieht sich die KBV in ihrer grundsätzlichen Kritik an der neuen Einrichtung bestätigt, deren Notwendigkeit sie von Anfang an bestritten hat.
Möglicherweise hängt der überschaubare Zuspruch mit den Bedingungen der Terminvergabe zusammen: Auf die freie Arztwahl verzichtet der Patient, der zudem eine ärztliche Überweisung benötigt; Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind außen vor; und eine Fahrtzeit von 60 Minuten gilt als zumutbar.
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Heutige Smartphones sind kleine Wunderwerke der Technik und haben oft einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden – was das Beschädigungs-, Verlust- und Diebstahlrisiko erhöht.
Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen. Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den Schutz aushöhlen. Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird. Zudem kann der Begriff der „Fahrlässigkeit“ unterschiedlich ausgelegt werden – selbstredend verwirkt man mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn sie einen soliden Deckungsumfang beinhalten, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein.
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Wer mit Hunden nur selten zu tun hat, ist durch die bloße Anwesenheit eines Vierbeiners schnell verunsichert. Das gilt umso mehr, wenn der Hund in seinem angestammten Revier angetroffen wird. Liegt das heimische Revier in einem Ladengeschäft wird es für so manchen Kunden problematisch. So geschehen in einem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall. Dort hatte eine Kundin einen Laden betreten, als sie kurz darauf von dem frei herumlaufenden Dalmatiner begrüßt wurde. Da die Frau fürchtete, gebissen zu werden, versuchte sie den Hund mithilfe eines von ihr mitgeführten Kleidersacks abzuwehren. Dabei strauchelte sie, kam zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Das Gericht entschied, dass sie einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Das Argument der Ladenbesitzerin, der Hund habe die Kundin lediglich begrüßen wollen und diese habe überreagiert und den Unfall selbst verursacht, wiesen die Richter als unbegründet zurück. Daher sollten Hundebesitzer ihren Liebling immer im Blick und vor allem im Griff haben. Mit einer Hundehalterhaftpflicht lässt sich dann das verbliebene Risiko finanziell minimieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die (Bau-)Zinsen sind dank der EZB auf einem Rekordtief. So mancher Häuslebauer ärgert sich hier über seine eigenen Zinsen. Denn erst wenn die Zinsbindungsfrist des laufenden Kredits zu Ende ist, können sich Immobilienfinanzierer entweder bei dem bisherigen Kreditgeber oder bei einer anderen Bank eine günstige Anschlussfinanzierung sichern.
Allerdings müssen auch diejenigen, deren Zinsbindungsfrist noch einige Jahre weiterläuft, nicht Angst haben außen vor zu bleiben. Und dazu müssen sie nicht einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Wer noch einige Zeit bis zur Umschuldung warten muss, kann sich die Niedrigzinsen bereits jetzt sichern, mit einem Forward-Darlehen.
Auf diese Weise sichern sich Schuldner gegen steigende Zinsen ab, während heute schon mit festen Monatsraten kalkuliert werden kann. Auch in diesem Fall können sich die Immobilienfinanzierer nach günstigen Angeboten umsehen und müssen nicht bei ihrem bisherigen Kreditgeber bleiben. Es werden zwar Zinsaufschläge fällig, allerdings sind diese der- zeit sehr niedrig, so dass sich das Forward-Darlehen trotzdem lohnen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Jetzt, da die Tage immer wärmer werden, geht es endlich auch mit der Gartensaison los! Allerdings gilt es einige Dinge zu beachten, so dass am Ende ein Streit mit dem Nachbarn oder dem Vermieter die Freude am Grünen nicht eintrübt.
Sollte der Garten gemietet sein, dann steht in der Regel im Mietvertrag genau drin, was in Sachen Gartenpflege zu tun ist. Ganz wichtig ist es auch, nicht nur an Nachbarn und Vermieter zu denken, sondern auch an den Staat. Schließlich müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, sonst kann es zu einer Verwarnung und einem Bußgeld kommen.
Darüber hinaus gilt für Hecken, Gebüsche und Schilf ein besonderer Schutz vonseiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Zwischen März und September dürfen sie nur gepflegt, je- doch nicht zurückgeschnitten werden, da sie wildlebenden Tieren als Zuflucht dienen. Neben der Landschaftspflege will man im Garten aber natürlich auch Grillen. Dabei ist es nicht klar geregelt, genau wie oft gegrillt werden darf. Auf Nummer sicher geht man, wenn man sich mit dem Nachbarn abspricht und am besten auch für ihn einige Würstchen auf den Grill legt… (Quelle CASMOS Media GmbH)
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