Nach Lage der Dinge läuft es im Bund auf eine „Jamaika-Koalition“ aus Union, FDP und Grünen hinaus. Ein abrupter Kurswechsel ist damit ebenso wenig zu erwarten, wie es bei einer – derzeit sehr unwahrscheinlichen – Fortsetzung der Großen Koalition der Fall wäre. Für die Anleger insgesamt ist das zunächst eine beruhigende Nachricht. An den Börsen herrschte nach der Wahl „Business as usual“. Gleichwohl könnte es zu höherer Volatilität kommen, wenn sich die Regierungsbildung als sehr zäh erweist und möglicherweise sogar scheitert.
Klappt es mit „Jamaika“, bedeutet das Gegenwind für die weitere Integration in der Eurozone, da die FDP weiteren Schritten in diese Richtung skeptisch gegenübersteht. Als Folge daraus könnte der US-Dollar erstarken, was wiederum der Exportwirtschaft helfen würde. Auch Bundesanleihen könnten profitieren, da Deutschlands Position als sicherer Hafen weiter ausgebaut würde. Wechseln die Grünen auf die Regierungsbank, dürften „grüne Aktien“ ebenfalls zu den Gewinnern gehören.
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15 gesetzliche Krankenversicherer haben sich im vergangenen Jahr Erhöhungen des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen, wie dieses vor Kurzem berichtete. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse je nach individueller Finanzlage selbst festsetzen. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 1,1 Prozent. So viel zahlen insgesamt 9,7 Millionen Versicherte von 17 Kassen. 13,6 Millionen Mitglieder von 22 Kassen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen, da ihr Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegt. „Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz hat damit weiter zugenommen“, resümiert das Bundesversicherungsamt. Um das Bild komplett zu machen: Weniger als 1,1 Prozent zahlen aktuell 10,7 Millionen Versicherte, die sich auf 26 Krankenkassen verteilen.
Für das Jahr 2016 vermeldeten 39 Kassen einen Überschuss und ebenso viele einen Verlust. Insgesamt aber steht ein Plus von rund 500 Millionen Euro unterm Strich, während es 2015 noch ein Minus von 1,1 Milliarden war. Das spricht für eine Atempause.
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Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat eine aktuelle Analyse des deutschen Immobilienmarktes vorgelegt. Fazit: Die Blasengefahr ist nach wie vor sehr gering, trotz der anhaltend regen Bautätigkeit. Zu diesem Schluss kam kürzlich auch der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).
Dennoch haben die IW-Autoren drei gefährliche Entwicklungen ausgemacht und benannt: Erstens werden weit abseits der Großstädte zu viele Einfamilienhäuser gebaut, deren Wert angesichts der erwartbaren demografischen Entwicklungen langfristig sinken dürfte. Bedarf sieht das IW nur in Metropolen und deren Speckgürtel. Zweitens setzen in den Städten zu viele Investoren auf kleine Wohneinheiten für Studenten, deren Zahl aber mittelfristig sinken wird – und mit ihr die Nachfrage nach Mikroapartments. Als drittes Risiko haben die IW-Analysten die sogenannte Mietpreisbremse identifiziert: „Sie funktioniert zwar nachweislich nicht, dennoch wollen fast alle Parteien an ihr festhalten“, kommentiert Studienautor Prof. Dr. Michael Vogtländer. Damit sorge sie für Unsicherheit bei den Investoren.
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Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen?
Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Die Versichertenkarten der Kassenpatienten sollen zukünftig – über die Identität des Versicherten hinaus – verschiedene Daten wie Patientenakten, ärztliche Verordnungen, Medikamentenunverträglichkeiten, erhaltene Leistungen oder Arztbriefe aufnehmen können. Genau genommen werden diese Daten nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf zentralen Servern; die Karte berechtigt dann lediglich zum Abruf der Daten. Die privaten Krankenversicherer halten das Prinzip, das 2003 beschlossen wurde, für nicht mehr zeitgemäß – und wollen ihren Kunden zukünftig eine entsprechende App anbieten.
Diese „moderne Alternative“ (PKV-Verbandspräsident Uwe Laue) soll im Wesentlichen die gleichen Informationen bereithalten wie die elektronische Gesundheitskarte, also neben den oben genannten beispielsweise Notfalldaten und Impfpass. Darüber hinaus erwartet Laue einen „kreativen Wettbewerb“ der App-Anbieter, der eine „Fülle individueller Servicefunktionen“ hervorbringen soll. Man darf also gespannt sein.
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Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.
Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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Unter den Anbietern offener Immobilienfonds (OIFs) herrscht aktuell beste Stimmung. Sachwerte sind in der Niedrigzinsphase äußerst beliebt, und unter ihnen gelten Immobilien als besonders sicher. Dementsprechend können die Manager die Gelder gar nicht so schnell anlegen, wie sie ihnen zugetragen werden. Das führte im letzten Jahr bereits einige Male zu einem „soft close“, also zum Stopp des Verkaufs neuer Fondsanteile. Allein von Januar bis April 2017 vertrauten Anleger den OIFs satte 2,2 Milliarden Euro neu an. Die Fondsanbieter planen daher die Auflegung weiterer Produkte.
Der Geldregen birgt allerdings auch eine große Herausforderung: Renditestarke Objekte sind am Markt mittlerweile Mangelware. Es wird daher immer anspruchsvoller, die Renditeerwartungen der Investoren zu erfüllen, von denen fast jeder dritte mehr als 4 Prozent wünscht. Als Konsequenz daraus fassen nun mehr und mehr Fondsemittenten auch risikoreichere Investments ins Auge. So gaben in einer Umfrage zwei von fünf Anbietern an, zukünftig auch auf den Value-Add-Ansatz zu setzen. Bei diesem wird aktiv auf eine Wertsteigerung der Immobilien hingearbeitet.
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Ihr Sicherheitsbedürfnis hat die Deutschen auch im vergangenen Jahr wieder viele Milliarden Euro gekostet, wie das Beratungsunternehmen Boston Consulting Group in seiner Studie „Global Wealth 2017“ belegt. So sank die Durchschnittsrendite der privaten Vermögen 2016 auf 3,7 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch bei 4,2 Prozent gelegen hatte. Allein dieser Rückgang um 0,5 Prozent steht für rund 30 Milliarden Euro.
Das Potenzial ist allerdings noch viel größer. Denn weltweit wuchsen die Vermögen im letzten Jahr laut der Studie durchschnittlich um 5,3 Prozent. Dass Deutschland so abgeschlagen ist, liegt zwar auch daran, dass Immobilien in der Auswertung nicht berücksichtigt wurden, sondern nur Aktien, Wertpapiere, Fonds und Bargeld. Doch hauptverantwortlich dürfte des deutschen Michels Vorliebe für kaum rentierliche, aber sichere Geldanlagen sein. Über 40 Prozent des privaten Vermögens stecken in Bargeld und Spareinlagen.
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