Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp 19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu.
So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche. Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung um über 200 Prozent nach oben.
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… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
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Die finanzielle Ausstattung der deutschen Lebensversicherer hat einen Sprung nach oben verzeichnet. Ablesen lässt sich dies an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote. Sie ist gemäß dem europäischen Regelwerk Solvency II eine zentrale Kennziffer für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Anbieter. An ihrer Aussagekraft und Vergleichbarkeit werden von Experten zwar starke Zweifel geäußert. Dennoch lässt sie zumindest Trends erkennen.
Und der Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenzquote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es 344 Prozent. Anders als die Lebensversicherer traten die Schadens- und Unfallversicherer in puncto Bedeckungsquote auf der Stelle: Bei ihnen stieg die Kennziffer von 286 auf 287 Prozent.
Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
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Das deutsche Gesundheitssystem mag seine Schwächen haben, gehört aber dennoch zu den besten der Welt. Das wird den Patienten vor allem dann bewusst, wenn sie in einem anderen Land schwer erkranken oder einen Unfall erleiden. In einem solchen Fall kann es über Wohl und Wehe entscheiden, schnell in den Genuss der deutschen Versorgungsstandards zu kommen.
12.900 Mal hat der ADAC im vergangenen Jahr Krankenrücktransporte in die Heimat organisiert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 6 Prozent. Der größte Teil dieses Anstiegs dürfte auf die stetig wachsende Auslandsreisetätigkeit der Deutschen zurückgehen. Allerdings: Nicht alle, die wollen, können auch. Ein Krankenrücktransport ist äußerst kostspielig und wird im Regelfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer nicht Zehntausende Euro aus eigener Tasche zahlen kann, muss also mit der medizinischen Versorgung im Reiseland vorliebnehmen. Ein fachgerechter Rücktransport von den Kanarischen Inseln kann bis zu 45.000 Euro kosten, aus Fernost werden schon mal weit über 100.000 Euro fällig. Wer im Falle des Falles lieber im Heimatland medizinisch versorgt werden will, sollte rechtzeitig eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.
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Die Zahl der Millionäre in Deutschland steigt unaufhaltsam. 2013 waren es rund eine Million, im letzten Jahr schon 1,3 Millionen. Und das, wohlgemerkt, ohne Berücksichtigung von Sachwerten wie Immobilien. Wer auch einmal zu diesem illustren Kreis gehören möchte, sollte vor allem früh daran arbeiten. Denn dann muss man gar kein Großverdiener sein, um zum Renteneintritt die magische Summe auf dem Konto haben zu können. Der Zinseszinseffekt sorgt für exponentielles Wachstum des Ersparten.
Wer beispielsweise mit 20 Jahren anfängt zu sparen und das Geld in Aktien anlegt, kann die Million bis zum Rentenalter bereits mit einer monatlichen Sparrate von 514 Euro erreichen. Notwendig ist dazu eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 Prozent. So viel gibt es natürlich nicht ohne Anlagerisiko. Doch das ist bei soliden, breit gestreuten Investments überschaubar, wie die Geschichte zeigt. Der DAX beispielsweise kommt im Mittel auf deutlich mehr als 6 Prozent Wachstum pro Jahr und verzeichnet allenfalls mal Dellen, die nach einiger Zeit wieder wettgemacht sind. Steigt man mit 30 Jahren ins „Sparen für die Million“ ein, wird das Vorhaben schon anspruchsvoller: Dann sind bei 6-prozentigem Wertzuwachs p. a. monatlich 878 Euro einzuzahlen. 1.588 Euro beträgt der monatliche Sparbetrag, wenn man mit 40 Jahren anfängt und 27 Jahre später Millionär sein möchte.
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Im Koalitionsvertrag hat die GroKo eine „doppelte Haltelinie“ für die gesetzliche Rente vereinbart: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Fachleute halten dieses Ziel – angesichts der unaufhaltsamen Überalterung der deutschen Gesellschaft – für mindestens sehr optimistisch, wenn nicht gar utopisch.
Diese Einschätzung haben nun Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München mit Zahlen untermauert. Ihnen zufolge müssten im Jahr 2030 bereits 45 Milliarden Euro an Steuermitteln zugeschossen werden, wenn die „doppelte Haltelinie“ steht. 2035 wären es 80 Milliarden, 2048 schließlich 125 Milliarden Euro. „Unbezahlbar“, so das Urteil der Experten um den Rentenforscher Axel Börsch-Supan. Die Zahlen zeigen erneut, dass die Bürger auf private und betriebliche Vorsorge angewiesen bleiben werden, wenn sie nicht im Alter drastische Einschnitte beim Lebensstandard hinnehmen wollen. Denn die Haltelinie wird nicht zu halten sein.
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Erfreuliche Nachricht in Sachen öffentlicher Sicherheit: Insgesamt ging die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche 2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück, laut Versichererverband GDV im Mittel um 15 Prozent. Damit waren rund 120.000 Fälle zu verzeichnen. Die Schadensaufwendungen lagen sogar um rund 23 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Wie hoch das Risiko ist, hängt allerdings stark vom Wohnort ab. Besonders sicher wohnt man in Bayern, wo circa ein Einbruch pro 1.000 Haushalte verzeichnet wurde (minus 19 Prozent gegenüber Vorjahr). In Bremen betrug die Quote dagegen 7,3 zu 1.000, obwohl auch dort die Gesamtzahl um über 15 Prozent zurückging. Hotspots sind ebenfalls die beiden weiteren Stadtstaaten: In Hamburg wurden 5,9 und in Berlin 4,4 versicherte Einbrüche pro 1.000 Haushalte gezählt. Gleichauf mit der Hauptstadt liegt Nordrhein-Westfalen mit 4,5. Neben Bayern lebt es sich auch in Thüringen (1,3), Mecklenburg-Vorpommern (1,4), Baden-Württemberg (1,6) und Sachsen (1,9) in dieser Hinsicht am unbesorgtesten.
Dieses statistische Risiko spielt auch bei der Prämienkalkulation von Hausratversicherungen eine Rolle – da unter anderem Schäden durch Einbruchdiebstahl mitversichert sind, zahlt man an risikoarmen Orten geringere Beiträge.
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Obwohl die 18- bis 24-Jährigen nur 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, stammen 13,6 Prozent der Straßenverkehrstoten aus dieser Altersgruppe. Von den Verletzten sind es sogar 16,5 Prozent. Dass die jungen Fahrer so desaströs überrepräsentiert sind, geht auf eine Mischung aus mangelnder Erfahrung und jugendlichem Leichtsinn zurück. Und dieser scheint nicht so einfach zu zügeln zu sein, wie eine erste Telematik-Datenauswertung eines großen Kfz-Versicherers jetzt ergab.
In den seit einigen Jahren erhältlichen Telematik-Tarifen bekommen die Kfz-Halter einen Prämienrabatt, wenn sie eine vernünftige Fahrweise nachweisen. Dies geschieht mittels einer kleinen (Telematik-)Box im Auto, die Daten zum Fahrverhalten aufzeichnet. Auf deren Basis wird ein Score-Wert errechnet und dem Versicherer mitgeteilt.
Das Erstaunliche: Auch junge Fahrer mit Telematik-Tarifen treten sehr häufig ungehemmt aufs Gaspedal, wie die Auswertung von rund 27 Millionen Fahrerdaten erbrachte. Vor allem zwischen ein und vier Uhr nachts wird die Vorsicht gern vollends suspendiert. Ob die jungen Raser die permanente Telematik-Überwachung schlicht vergessen oder bewusst auf den möglichen Beitragsnachlass verzichten, ist nicht bekannt.
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Seit Einführung der Riester-Rente reißen die Diskussionen um das Altersvorsorgeprodukt nicht ab. Im Wesentlichen monieren die Kritiker, dass die Riester-Angebote zu kompliziert und zu teuer seien. CSU-Chef Horst Seehofer erklärte das Modell gar für „gescheitert“. Fachleute betrachten die Sache dagegen differenzierter. Aber auch von ihnen räumen die meisten ein, dass eine Entschlackung der Produkte und der Produktlandschaft sinnvoll wäre.
Dieses Ziel haben die Versicherer nun ins Visier genommen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) möchte noch vor der Sommerpause einen Standardvertrag präsentieren. Er soll das Riestern nicht nur einfacher, sondern auch preiswerter machen. So sollen Bürger und Politik endgültig mit dem Produkt versöhnt werden.
Dessen ungeachtet gibt es einen neuen politischen Vorstoß aus Hessen für eine kapitalmarktbasierte, staatlich organisierte „Deutschlandrente“. Auch im Koalitionsvertrag der GroKo wird eine Riester-Verbesserung gefordert.
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