Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll pauschal bei 300 Euro jährlich liegen.
Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde 2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.
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Jahr um Jahr legen die Lebensversicherer Milliarden auf die hohe Kante, um die hochverzinsten Altverträge abzusichern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve macht mittlerweile 7 Prozent der gesamten Deckungsrückstellungen aus, wie der „procontra-LV-Check 2018“ vermeldet. In absoluten Zahlen entspricht das rund 60 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr sollen rund 20 Milliarden hinzukommen.
Einerseits sind diese Summen beruhigend für die Versicherten, die sich trotz der anhaltenden Niedrigzinsmisere darauf verlassen können, die hohen zugesagten Verzinsungen am Ende auch zu erhalten. Andererseits bringt die Zinszusatzreserve ihnen nicht nur Vorteile: Die Versicherer mussten und müssen reichlich „Tafelsilber“ verkaufen, um die Reserve füllen zu können. Dabei handelt es sich oftmals um lukrative Investments, die zukünftig nicht mehr als Renditebringer für die Überschussbeteiligung zur Verfügung stehen. Zudem müsste nach bisheriger Berechnungsmethode in den kommenden Jahren so viel in die Reserve eingezahlt werden, dass diese sich bis 2023 verdreifachen würde – das würde einige Versicherer in bedrohliche Schieflage bringen. Eine neue Berechnungsmethode soll die Belastung nun lindern.
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Es ist noch gar nicht lange her, dass sich die halbe Welt die Haare raufte und bereute, nicht früher mal ein paar Bitcoins gekauft zu haben. Vor wenigen Jahren noch für einen Euro zu haben, legte die bekannteste Kryptowährung eine sagenhafte Rallye hin und erreichte im vergangenen Dezember einen Kurs von über 16.000 Euro. Nicht wenige Kommentatoren fragten: Warum sollten es nicht auch 50.000 oder 100.000 werden können? Skeptiker dagegen warnten vor der immensen Volatilität von Kryptowährungen im Allgemeinen und Bitcoin im Besonderen – auch an dieser Stelle wurde auf das Totalverlustrisiko hingewiesen.
Wer beim Höchstkurs eingestiegen ist, wird sich heute ebenfalls die Haare raufen. Mitte August sackte der Bitcoinkurs unter die 6.000-Euro-Marke. Und diese für die Anleger unerfreuliche Kursentwicklung ist für Kryptowährungen durchaus repräsentativ: Die rund 1.800 vom Branchendienst Coinmarketcap beobachteten Kyptowährungen kamen Anfang dieses Jahres noch auf einen Gesamtwert von 820 Milliarden Dollar; zuletzt waren es weniger als 200 Milliarden
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Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozent. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozent die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne.
Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben.
Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.
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Robotik! Künstliche Intelligenz! E-Mobilität! So heißen einige der Branchen, die aktuell als besonders vielversprechend gelten, auch für Anleger. Dementsprechend legen die Initiatoren immer neue Investmentprodukte auf, die sich bestimmten Trends widmen. Für Privatanleger können solche Themenfonds interessant sein. Es empfiehlt sich jedoch, dabei behutsam vorzugehen – denn schnell kann es zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Wer „zu viele Eier in einen Korb“ legt, könnte am Ende kalt erwischt werden, wenn die großen Hoffnungen sich verflüchtigen.
Das zeigt das Beispiel Logistik in den Nullerjahren: Da sich immer größere Teile des Handels ins Netz verlagerten und zudem die Globalisierung schier unaufhaltsam voranschritt, galt die Logistikbranche als heißer Tipp. Zahlreiche Privatanleger stiegen in Branchenfonds ein, um an der erwarteten goldenen Zukunft teilzuhaben. Doch die kam nicht, da der erbitterte Wettbewerb die Preise und die Unternehmensgewinne niedrig hielt. Am Ende stand die Enttäuschung.
Daher sollte der Investitionsfokus nicht zu eng gefasst werden, wenn man auf Trends setzen möchte. Als Beimischung können Zukunftsthemen wie alternde Gesellschaft, Biotech oder die eingangs erwähnten Technik-Trends durchaus lohnenswert sein.
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In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand.
Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.
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Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl.
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
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Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, einige Anbieter rufen allerdings bis zu 200 Euro Prämie im Jahr auf. Hier können Sie selbst vergleichen oder rufen Sie gleich an: 04791-8209876
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Die Pflege in einer stationären Einrichtung ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der PKV-Verband hat 11.400 Einrichtungen abgefragt und nun aktuelle Zahlen vorgelegt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen rund 1.750 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Regional fällt dieser Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich aus.
Am teuersten in die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo der Eigenanteil 2.263 Euro beträgt. Es folgen das Saarland mit 2.111 und Baden-Württemberg mit 2.030 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (1.132 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1.162) und Sachsen (1.170). Die Zahlen decken sich weitgehend mit denen des Pflegereports 2017 von Barmer-GEK.
Mit der jüngsten Pflegereform wurden die Pflegebedürftigen zwar etwas entlastet, an der grundlegenden Unterfinanzierung hat sich jedoch nichts geändert. Für den Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Monat 2.005 Euro zu. Die verbleibende Lücke müssen die Pflegebedürftigen selbst füllen, wozu gegebenenfalls auch Vermögensgegenstände veräußert werden müssen. Reicht das Geld nicht aus, können auch die Kinder der Pflegebedürftigen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.
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