Wie aussagekräftig die neuen Versicherer-Solvenzquoten nach dem Regelwerk Solvency II tatsächlich sind, ist umstritten. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls dienen sie nun und in Zukunft als Grundlage für eine Bewertung der Kapitaldeckung.
Nachdem die Versicherer bis Ende Mai erstmals ihre Kennzahlen nach Solvency II ausweisen mussten, hat die BaFin nun ein erstes Fazit gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdeckt. Über alle Versicherungssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330 Prozent; das erlaubte Minimum liegt bei 100 Prozent.
Betrachtet man die einzelnen Sparten, zeigen sich allerdings Unterschiede. So erreichten 29 Lebensversicherer die erforderliche Kapitaldeckung nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Unternehmen den Start in die Solvency-II-Ära erleichtern sollen. Bei einem Anbieter wurde es sogar ganz eng. Insgesamt aber kommt die Sparte Lebensversicherung auf eine Solvenzquote von 340 Prozent. Die Krankenversicherung weist insgesamt 432 Prozent aus, die Schadens- und Unfallversicherung 286 Prozent.
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Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.
Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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In den USA ist sie bereits vollzogen; nun fragen sich die Finanzmarktteilnehmer, wann angesichts der positiven Konjunkturentwicklung in Euroland und der gestiegenen Inflation auch die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende einleitet. Offenbar rückt der Zeitpunkt näher – in gaaanz langsamen Schritten. Die EZB ließ durchsickern, dass die lockere Geldpolitik mittelfristig beendet werden soll. Ab Juli sollen dazu Verlautbarungen erfolgen, mit denen die „psychologische Grundlage“ geschaffen wird.
Der Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen, derzeit noch im Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, soll dann ab Anfang nächsten Jahres schrittweise zurückgefahren werden. Wann auch der aktuell bei null Prozent liegende Leitzins angegangen wird, steht noch in den Sternen. Vor Ende 2018 jedenfalls wird in dieser Hinsicht nichts passieren. Bis Anleger und Sparer erste Ergebnisse einer Zinswende sehen, ist also noch viel Geduld gefragt.
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Das Rentenniveau sinkt kontinuierlich. Schon die optimistischen Prognosen für die Gesetzliche Rentenversicherung laufen auf deutliche Einschränkungen für zukünftige Rentnergenerationen hinaus. Was dabei leicht aus dem Blick gerät: Viele Deutsche – genauer: fast ein Viertel – müssen Abschläge hinnehmen, weil sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dass nicht alle das freiwillig tun, sondern nicht wenige Frührentner schlichtweg am Ende ihrer körperlichen und/oder psychischen Kräfte sind, ist ein offenes Geheimnis.
Im Schnitt beträgt das Rentenminus (Stand 2015) 7,65 Prozent, der Ruhestand wird dabei um durchschnittlich 25,5 Monate vorgezogen – woraus sich entnehmen lässt, dass pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent vorgenommen wird. Dieser möglicherweise relevante Faktor sollte bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Andernfalls könnte die Rentenlücke am Ende noch größer ausfallen als erwartet.
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Endet der Boom? So fragte sich mancher Beobachter des Immobilienmarktes vor wenigen Wochen. Im März war in allen Segmenten ein Preisrückgang verzeichnet worden – erstmals seit über drei Jahren. Die teilweise überhitzten Märkte in den gefragten Metropolen schienen etwas abzukühlen.
Dass damit indes keine Trendumkehr verbunden ist, zeigte dann der April: Alle Teilmärkte bewegten sich wieder nach oben, Eigentumswohnungen sogar um mehr als zwei Prozent. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen zum Vormonat im Bestand um 0,73 und im Neubau um 0,42 Prozent. Der Gesamtmarkt legte ein Plus von 1,07 Prozent hin.
Damit lagen die Preise über alle Segmente hinweg um über acht Prozent höher als im Vorjahresmonat – und ein Ende des Nachfrageüberhangs in den beliebten Städten ist nicht in Sicht. Für eine mittelfristig weniger dynamische Marktentwicklung spricht hingegen, dass mehr und mehr internationale Investoren wegen des mittlerweile hohen Preisniveaus einen Bogen um Deutschland machen.
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Seit Ende Mai sind die deutschen Versicherer verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. In diesem Wert soll sich gewissermaßen die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. So sollen Transparenz und Verbrauchervertrauen gesteigert und Versicherervergleiche erleichtert werden.
Von verschiedenen Marktteilnehmern werden jedoch lautstark Zweifel geäußert, ob sich eine komplexe Thematik wie die Stabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl zusammenfassen lässt. So spiegelt die Solvenzquote beispielsweise nicht wider, wie volatil die Assets eines Versicherers sind. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist in Person ihres Exekutivdirektors für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Ein Anbietervergleich besitzt schon deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft, weil sich die Quoten je nach Marktentwicklung häufig ändern können, wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert.
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Im Prinzip ist eine Kreditausfallversicherung sinnvoll: Sie springt je nach Tarif im Todesfall des Kreditnehmers ein, bei Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit. So ist die Tilgung garantiert und beispielsweise ein finanziertes Eigenheim abgesichert.
Die Umstände aber, unter denen viele dieser Versicherungsverträge zustande kommen, sind zweifelhaft – und die Qualität der Versicherungsbedingungen häufig ebenfalls. In einer Umfrage gaben 43 Prozent der teilnehmenden Kreditnehmer an, ihre Bank habe den Eindruck erweckt, dass der Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Kreditausfallpolice fließe. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein unverbindliches Angebot. Auch manche Händler, die Finanzierungen anbieten, drängen die Kunden zum parallelen Abschluss einer solchen Versicherung. Oftmals reicht es, im Kreditvertrag ein Kästchen anzukreuzen – Bedingungen und Prämien: Nebensache.
Das rächt sich, denn viele dieser aggressiv vertriebenen Tarife sind überteuert und enthalten zahlreiche Ausschlussklauseln. Ein Ehepaar aus Leipzig soll gar für einen 38.400-Euro-Ratenkredit bei seiner Bank eine Kreditausfallversicherungsprämie von 18.500 Euro bezahlt haben. Solche Prämien werden der Kreditsumme im Regelfall hinzuaddiert, so dass auch darauf Zinsen fällig werden. Kreditkunden sollten daher vor Versicherungsabschluss lieber zweimal überlegen und bestenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
Ich unterstütze Sie gerne. Rufen Sie gleich an: 04791-8209876
Philip Pfeiffer
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In Anbetracht der minimalen Kreditzinsen, die derzeit zu zahlen sind, hat eine lange Zeit verpönte Idee wieder Konjunktur: Geld billig leihen und in profitable Investments stecken. Läuft alles glatt, beträgt die Rendite ein Vielfaches der Kreditzinsen. Doch die Risiken sind nach wie vor ebenfalls beträchtlich, wobei sie im Wesentlichen von der Art des Investments abhängen. Hochspekulative Knock-out-Optionsscheine beispielsweise bergen ein Totalverlustrisiko, ebenso wie viele AIFs, während dagegen ein DAX-Indexfonds in der Regel kaum Abstürze erlebt.
Zunächst ist immer zu bedenken: Geliehenes Geld muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden, daher sollten die verfügbaren Eigenmittel dafür ausreichen. Wenn die Rückzahlung von der Performance der Investition abhängt, kann ein Fehlgriff schnell den Ruin bedeuten. Daneben sollte man sich eine Strategie auswählen und die auch konsequent verfolgen. Dazu gehören Stopp-Schwellen, bei deren Erreichen das Investment beendet wird, um weitere Verluste zu vermeiden – auch wenn es wehtut.
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