Der Verkauf kompletter Lebensversicherungs-Vertragsbestände an externe Abwickler („Run-off“) wird in den letzten Jahren heiß diskutiert. Die verkaufenden Versicherer wie auch die Erwerber bekräftigen stets, dass für die Kunden im Prinzip alles beim Alten bleibe.
Die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lässt daran nun erneut Zweifel aufkommen: Zum zweiten Mal in Folge verzeichnete der Run-off-Spezialist Skandia/Viridium die höchste Quote. Bei ihm kommt eine Beschwerde auf 5.684 Verträge. Der Marktdurchschnitt liegt bei einer Beschwerde auf 62.249 Policen. Viridium hat erst zum 30. April die Übernahme von rund 3,8 Millionen Lebensversicherungen der Generali abgeschlossen. Bei den Zwangs-Neukunden dürfte die neuerliche Negativ-Spitzenplatzierung in der Beschwerdestatistik nicht für größeres Vertrauen sorgen.
Insgesamt bearbeitete die BaFin im letzten Jahr 1.284 Beschwerden über 68 Lebensversicherer. Von diesen verzeichneten neun eine Beschwerdequote, die mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt lag.
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Dass das deutsche Rentensystem nicht zukunftsfest aufgestellt ist, gilt weitgehend als Konsens. Daher wurden in den letzten Jahren immer wieder neue Konzepte für eine Rentensäule ersonnen, die sich zumindest teilweise auf den Kapitalmarkt stützt – von „Extrarente“ über „Deutschlandrente“ bis hin zum „Vorsorgekonto“.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat diese Vorschläge für eine institutionalisierte kapitalgedeckte Rente kürzlich unter die Lupe genommen. Allen Modellen wurden teils erhebliche Schwachstellen bescheinigt. Je detailreicher eines ausgearbeitet sei, desto größer werde die Zahl der Probleme, sagte der Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung, Reinhold Thiede, kürzlich auf einer Berliner Fachtagung und fügte lakonisch hinzu: „Wir suchen nach einem tollen Produkt, haben es aber bisher nicht gefunden.“
Thiede betonte jedoch, dass eine Kapitalmarkt-Komponente sinnvoll und notwendig sei. Eine solche bieten auch fondsgebundene Rentenpolicen, deren gute Renditechancen sich mit Beitragsgarantien verbinden lassen. Da eine staatliche Lösung noch eine Zeitlang auf sich warten lassen dürfte, tun die Bürger gut daran, sich privat um die Sicherung ihres Lebensstandards im Alter zu kümmern.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat erstmals die regional unterschiedliche Feuergefährdung in Deutschland untersucht. Als Datenbasis dienten Schadensfälle in der Wohngebäudeversicherung, die Brandschäden abdeckt. Wie die Analysten feststellten, ist die Brandgefahr in Schleswig-Holstein mehr als doppelt so hoch wie in Oberbayern.
In Zahlen: Zwischen Nord- und Ostsee kommt es 47 Prozent häufiger zu Bränden als im Bundesdurchschnitt, in Oberbayern dagegen 29 Prozent seltener. Ein erhöhtes Brandrisiko gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern (135 Prozent), Lüneburg (132), Bremen (127) und Weser-Ems (125). Im Süden der Republik dagegen werden unterdurchschnittliche Werte verzeichnet, neben Oberbayern stechen hier vor allem Schwaben (74), Mittelfranken (78), Stuttgart und Unterfranken (beide 84) heraus.
Etwa alle drei Minuten schlägt Feuer in Deutschland im Schnitt zu, womit sich die Schadensfälle auf rund 200.000 jährlich summieren. Die dadurch verursachten Kosten beliefen sich 2018 auf circa 1,2 Milliarden Euro. Erfasst sind dabei allerdings nur versicherte Fälle.
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Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
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